Unser Wirken richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. Wir werden die aus unserer Sicht notwendigen und mit Ihnen abgesprochenen Methoden und Verfahren einer biologisch-medizinischen Heilbehandlung durchführen.
Privat versicherte Patienten erhalten eine Rechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker. Diese können sie zur Erstattung an ihre Private Krankenkasse oder Beihilfe einreichen. Die Rechnungsstellung erfolgt unabhängig von der Erstattung durch die privaten Krankenkassen oder Beihilfestellen.
Einige von Heilpraktikern durchgeführte Heilverfahren werden nicht auf Anhieb erstattet. Sie sind aus der Erfahrungsheilkunde entstanden und gelten daher in manchen Fällen als „offiziell wissenschaftlich/ schulmedizinisch nicht anerkannt“. Als Heilpraktiker sind wir anderer Ansicht, da sich viele der natürlichen Heilverfahren seit Jahrhunderten auch ohne wissenschaftliche Anerkennung bewährt haben. Die Ansicht Ihrer Krankenkasse über die „medizinische Notwendigkeit“ entspricht deshalb nicht immer zwangsläufig dem für Sie individuell erstellten Behandlungsplan. Bedenken Sie bitte auch, dass die derzeitigen Erstattungssätze häufig nach einer „Minutenmedizin“ kalkuliert und nicht mit dem Zeitaufwand in einer Naturheilpraxis vergleichbar sind, der in vielen Fällen über eine Stunde dauern kann.
Bedenken Sie bitte, dass Sie wegen des hohen persönlichen Zeitaufwandes oder einer speziellen Behandlungsmethode einen Teil der Kosten eventuell selbst tragen müssen. Selbstverständlich beraten wir Sie entsprechend.